Für alle, die selbst herstellen und online verkaufen
Du bist Hersteller,
nicht nur Händler.
Fast alles, was du zu Pflichten im Onlinehandel findest, ist für Händler geschrieben. Die kaufen ein und verkaufen weiter — das ist eine andere Rolle als deine. Wer selbst herstellt, hat mehr Pflichten, nicht weniger, und Größenausnahmen gibt es im Produktrecht kaum.
Ob Platine, Drehteil, Keramik, Kerze, Tasche oder Möbelstück: Es hängt nicht daran, woraus dein Produkt besteht oder wie aufwendig es ist. Es hängt daran, dass es unter deinem Namen in den Verkehr kommt.
Warum gibt es kleinhersteller.de?
Ich stelle selbst her und verkaufe direkt an meine Kunden. Kleingewerbe, alles in Eigenregie — Entwicklung, Fertigung, Versand. Als es losging, habe ich gemacht, was jeder macht: gesucht.
Was man findet, ist entweder für Händler geschrieben oder ein Kanzleitext, der jede Frage mit „kommt darauf an“ beantwortet. Was man nicht findet, ist das Einfachste: eine Liste, was für mich gilt — und was nicht. Gerade das Zweite fehlt überall. Zu wissen, dass einen etwas nicht betrifft, spart genauso viel wie das Umgekehrte.
Ich kannte die vier Pflichten, die mich am härtesten treffen. Bei einer davon lag ich trotzdem falsch, und zwar auf die unangenehme Art: Ich hielt die CE-Kennzeichnung für freiwillig. Verwechselt mit dem GS-Zeichen — das ist tatsächlich freiwillig. Danach habe ich nicht weitergesucht. Warum auch, die Frage war für mich ja beantwortet.
Deshalb gibt es diese Seite. Nicht weil Informationen fehlen — sie sind da, verstreut über Behördenseiten, Blogartikel und Foren. Sondern weil sie einen nur zufällig erreichen, und weil niemand nach etwas sucht, das er für geklärt hält.
Drei Sätze, die viele Kleinhersteller glauben
Alle drei sind falsch oder gefährlich verkürzt. Den ersten habe ich selbst geglaubt, die anderen beiden habe ich von Leuten gehört, die dasselbe machen wie ich. Meine Gespräche fanden in einem bestimmten Gewerk statt, deshalb klingen die Beispiele danach. Das Muster ist überall dasselbe.
„CE ist freiwillig."
Nein — freiwillig ist das GS-Zeichen. CE ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die du als Hersteller in eigener Verantwortung anbringst. Kleinserien und Einzelstücke sind nicht ausgenommen.
Und das CE einer zugekauften Platine überträgt sich nicht auf dein fertiges Gerät. Für das erklärst du die Konformität selbst.
EMV-Richtlinie 2014/30/EU · RoHS 2011/65/EU
„Bei meinen Stückzahlen greift das nicht."
Beim Elektrogesetz gibt es keine Bagatellgrenze — weder nach Stückzahl noch nach Betriebsgröße. Registrieren musst du dich vor dem ersten Verkauf.
Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate, in denen du nicht verkaufen darfst. Bußgeld bis 100.000 €, dazu Vertriebsverbot.
§ 6 ElektroG · stiftung ear
„Ab 2028 muss ich E-Rechnungen ausstellen."
Als Kleinunternehmer nicht. § 34a UStDV befreit dich dauerhaft von der Ausstellungspflicht — auch über die viel diskutierten Stichtage hinaus.
Empfangen und archivieren musst du sie allerdings schon seit Januar 2025, ohne jede Umsatzgrenze.
§ 34a UStDV · § 14 UStG
Was sie gemeinsam haben
Keiner dieser Sätze entsteht aus Nachlässigkeit. Jeder klingt plausibel, und jeder wurde einmal irgendwo aufgeschnappt.
Deshalb hilft dagegen auch kein weiterer Ratgeber: Er beantwortet Fragen, die du längst nicht mehr stellst.
Der Selbstcheck
Er fragt nicht nur, was gilt — sondern auch, was du glaubst. Genau in der Lücke dazwischen liegt das Risiko.
-
Produktgruppe
Kosmetik, Lebensmittel, Spielzeug, Textilien, Geschirr, Schmuck, Holz, Chemikalien, Schutzausrüstung, Medizinprodukte — oder keine davon. Diese Gruppen haben eigenes Recht, zusätzlich zu allem anderen.
-
Dein Betrieb
Nur die Fragen, die zu deiner Gruppe passen, plus die, die jeden Hersteller betreffen: Elektronik, Antriebe, Versand, eigener Shop, EU-Ausland, Kleinunternehmerregelung. Dreizehn, wenn keine Gruppe zutrifft, und je gewählter Gruppe eine mehr.
-
Deine Einschätzung
Zu jeder Pflicht, die auf dich zutrifft, eine von vier Antworten: kanntest du sie nicht, hieltest du sie für nicht einschlägig, kennst du sie und hast noch nichts gemacht, oder ist sie erledigt?
-
Der Abgleich
Deine Trefferzahl, jeder Treffer mit Begründung und Rechtsgrundlage — plus die Entwarnungen. Auch zu wissen, was nicht gilt, spart Geld. Kostenlos und vollständig.
Der Aktionsplan
Der Abgleich sagt dir, was gilt. Der Aktionsplan sagt, was zu tun ist: je Punkt die Schritte in der richtigen Reihenfolge, welche Stelle zuständig ist, was dorthin gemeldet wird und was aufzubewahren ist.
3 € einmalig, kein Abo, kein Konto. Dein Profil wird dabei nicht übertragen — der Server erfährt beim Kauf nicht, was du herstellst.
Bezahlt wird bei Stripe, dort brauchst du eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Die bleibt bei Stripe und beim Versand der Bestätigung; sie wird mit deinen Antworten nicht zusammengeführt, weil die den Browser nicht verlassen. Wie das genau läuft.
Was danach kommt: das Radar
Der Selbstcheck ist eine Momentaufnahme. Das eigentliche Problem ist aber, dass sich die Lage ständig verschiebt — und dich die Änderung nur zufällig erreicht, wenn überhaupt.
Das Radar soll genau das übernehmen: Es kennt dein Profil und meldet sich nur dann, wenn sich etwas ändert, das dich betrifft. Kein Newsletter, in dem du selbst suchen musst.
Wo die Grenzen liegen
Wir wollen transparent sein — das hier können wir nicht.
Keine Rechtsberatung
Das hier ist Orientierung, auch der bezahlte Teil. Es ersetzt weder Steuerberatung noch Fachanwalt — es sorgt dafür, dass du dort nicht bei null anfängst und die richtigen Fragen mitbringst.
Der Aktionsplan ist eine Wegbeschreibung, keine Prüfung deines Produkts. Ob eine Norm für dich die richtige ist, ob deine Rezeptur sicher ist, ob deine Konstruktion hält — das steht dort nicht und kann dort nicht stehen.
Deine Antworten bleiben bei dir
Der Selbstcheck läuft vollständig in deinem Browser. Welche Frage du wie beantwortet hast, wird nirgends hin übertragen — du legst hier Lücken offen, und die gehören niemandem außer dir. Deine Antworten bleiben während des Ausfüllens in diesem Browser-Tab liegen, damit ein Neuladen sie nicht wegwirft, und sind mit dem Schließen des Tabs weg.
Woher kommen die Infos?
Alle 41 Punkte sind am amtlichen Volltext geprüft, Stand 10.09.2026 — jeder mit Fundstelle bis zum Absatz. Ein Leitfaden, eine Kammerseite oder ein Textspiegel zählt hier nicht als Quelle; jede Regel nennt, welches Dokument herangezogen wurde. Ein Punkt trägt im Text einen ausdrücklichen Vorbehalt, wo ein Randaspekt offen blieb. „Geprüft" heißt: an der Rechtsgrundlage nachgelesen, nicht anwaltlich bewertet.
Was nicht betrachtet wird
Abgedeckt ist, was jeden Hersteller mit Onlinevertrieb trifft, dazu Elektronik, Funk und Batterien und zehn Produktgruppen mit eigenem Regelwerk.
Handwerksrolle, Branchen- und Berufsrecht, Bauprodukte, Maschinen, Fahrzeugteile, Druckgeräte, Biozide und alles, was nicht über einen eigenen Onlineshop an Endkunden geht. Wenn dein Produkt dort einzuordnen ist, hilft dir diese Seite nur zum Teil.